Leitung: Claudia Bläse
Aufgaben: Erhebungsstellenleitung
Mit dem Zensus 2011 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung teil, die künftig alle zehn Jahre durchgeführt wird. Die letzte vollständige Erhebung für das frühere Bundesgebiet fand 1987 statt, in der DDR 1981. Zwischenzeitlich hat sich vieles ereignet: Der Mauerfall, der Umzug vieler Menschen von Ost nach West, eine rasant fortschreitende europäische Integration. Um herauszufinden inwiefern sich die Strukturdaten verändert haben, findet ab dem Stichtag 9. Mai 2011 der Zensus 2011 statt, auch im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Entscheidungen bei der Infrastrukturplanung müssen auf Daten basieren, die die aktuellen Gegebenheiten widerspiegeln. Vergleichbar mit der in Unternehmen regelmäßig stattfindenden Inventur, wird daher für ganz Deutschland eine Bestandsaufnahme erstellt. Auf deren Grundlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob in Zukunft eher Kindergartenplätze, Schulen oder Seniorenheime benötigt werden. Außerdem dienen die aktuellen Einwohnerzahlen als Informationsgrundlage für den Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Bestimmung der Sitze Deutschlands im Europaparlament oder die Berechnung des Bruttoinlandprodukts (BIP) pro Kopf. Die hierfür erforderlichen Daten kann nur ein Zensus liefern.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind mit
sowie für Bayern zusätzlich mit
Die Haushaltebefragung erfolgt in Deutschland registergestützt, also basierend auf der statistischen Auswertung bereits vorhandener Verwaltungsverzeichnisse wie etwa dem Melderegister, die um eine Stichprobenerhebung ergänzt wird. Somit werden nicht alle Einwohner befragt, sondern lediglich etwa 10 % der in Deutschland lebenden Personen.
Darüber hinaus werden Befragungen in sogenannten Sonderbereichen durchgeführt. Hierzu zählen Einrichtungen wie Alten-/ Pflegeheime, Studentenwohnheime, Internate, Kloster oder Flüchtlingsunterkünfte.
Seit November 2010 ist die Erhebungsstelle des Landkreises Fürstenfeldbruck eingerichtet. Strengste Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen stellen sicher, dass über eine räumliche, personelle sowie organisatorische Trennung und Zugangsbeschränkungen die eingehenden Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert oder verändert werden können. Auch werden sie nicht an Dritte weitergegeben, weder an staatliche noch an nicht-staatliche Stellen - zum Beispiel auch nicht an die Finanz- oder Sozialämter, die Polizei oder an die Meldestellen.
Die Erhebungsstelle des Landkreises Fürstenfeldbruck ist eigenständig und unabhängig von anderen amtlichen Stellen organisiert und befindet sich in einem separaten Nebengebäude des Landratsamtes.
Die Erhebungsstelle des Landkreises Fürstenfeldbruck in der Münchner Straße
(Gebäude neben dem Besucherparkplatz des Landratsamtes)
Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle haben sich dazu verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren und Informationen geheim zu halten, die ihnen im Rahmen der Erhebung bekannt werden - auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Ihre Aufgabe ist es zum Beispiel die Interviewer - die sogenannten Erhebungsbeauftragten - zu schulen, deren Einsätze vor Ort zu organisieren, die Vollständigkeit der Antworten zu prüfen oder allgemeine Auskunft zur Durchführung des Zensus 2011 im Landkreis Fürstenfeldbruck zu geben.

Die Ansprechpartner für den Zensus 2011 im Landkreis Fürstenfeldbruck:
Claudia Bläse (Erhebungsstellenleiterin) und Michaela Behnke (stv. Erhebungsstellenleiterin)
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Welche Befragungen stehen noch an ?
Die Haushalte- sowie die Sonderbereichsbefragungen sind bereits zum größten Teil schon abgeschlossen.
Nun stehen weitere Erhebungen zum Zensus 2011 an: Aufgrund von vielen Fehlern in den Melderegistern der Städte und Gemeinden sollen durch vorher angekündigte Befragungen Unklarheiten beseitigt werden.
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten:
Ab Januar 2012 werden Befragungen zur Klärung von Unstimmigkeiten durchgeführt. Diese Befragung ist für die exakte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in kleineren Gemeinden von sehr großer Bedeutung. Die Erhebungsstelle des Landkreises Fürstenfeldbruck erhält vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung einige hundert unplausible Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Diese Anschriften werden im Zuge des Abgleichs der Daten aus der primärstatistischen Erhebung der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) und den Informationen aus den Melderegistern aufgedeckt. Anschriften, die bereits im Rahmen der Haushaltestichprobe erhoben wurden, werden in diesem Erhebungsteil nicht nochmals befragt.
Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte werden sich, wie bei der Haushaltestichprobe, schriftlich anmelden und mit den Auskunftspflichtigen einen zweiseitigen Fragebogen ausfüllen.
Ersatzvornahmen der Gebäude- und Wohnungszählung:
Konnten zu einem Wohngebäude in Deutschland trotz sorgfältiger Recherche in verschiedenen Datenquellen keine Eigentümer oder Verwalter ermittelt werden, finden hierfür voraussichtlich ab Februar 2012 sogenannte Ersatzvornahmen statt. In diesen Fällen werden Erhebungsbeauftragte vor Ort die benötigten Gebäudeinformationen wie Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen, Gebäudetyp und Baujahr anhand des Fragebogens der Gebäude- und Wohnungszählung erheben.
Telefonische und schriftliche Nachfragen:
Außerdem können Befragte auch einen Anruf in Sachen Zensus erhalten: Sollten in einem ausgefüllten Fragebogen Angaben schwer lesbar oder unplausibel sein, wird dies möglichst einfach durch telefonische Rückfrage geklärt. In bestimmten Fällen kann diese Rückfrage auch schriftlich erfolgen.
Durch die Nachbearbeitungen kommt ein kleiner Teil der Bevölkerung also auch noch in den kommenden Wochen und Monaten mit dem Zensus 2011 in Kontakt.
www.zensus2011.de
www.statistik.bayern.de
Informationen zur Notwendigkeit des Zensus 2011, zur Methode, zum Datenschutz, zu den Gesetzen etc.
Quellenangabe: www.zensus2011.de