Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bietet Ihnen die Möglichkeit sich online Ihr Wunschkennzeichen auszusuchen und selbst zu reservieren.
Das Kennzeichen besteht aus dem dreistelligen Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk Fürstenfeldbruck (FFB) und der aus Buchstaben und Zahlen gebildeten Erkennungsnummer.
Folgende Kennzeichenkombinationen stehen zur Verfügung:
Beispiele:
FFB - B 123 - ein Buchstabe und drei Ziffern
FFB - B 1234 - ein Buchstabe und vier Ziffern
FFB - BB 123 - zwei Buchstaben und drei Ziffern
FFB - BB 12 - zwei Buchstaben und zwei Ziffern
Die Kennzeichenkombination darf aus höchstens acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) bestehen. Achten Sie deshalb bei der Reservierung für ein historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen) oder Saisonkennzeichen darauf, dass maximal eine vierstellige Erkennungsnummer zugeteilt werden kann.
Kürzere Kombinationen z.B. FFB-B 12 sind gesetzlich für Fahrzeuge bestimmt, denen bauartbedingt keine längere Kombination zugeteilt werden kann (z.B. Motorräder). Aus diesem Grund können Sie bei Bedarf ein solches Wunschkennzeichen nur direkt bei der Zulassungsbehörde auswählen.
Für die Online-Reservierungen gelten folgende Bedingungen:
Technische Voraussetzungen:
Wichtige Hinweise:
Verfügbarkeit: Aus EDV-technischen Gründen steht die Wunschkennzeichenreservierung werktags zwischen 23.00 und 5.00 Uhr nicht zur Verfügung.
Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Wunschkennzeichenreservierung gespeichert und dabei selbstverständlich vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes kommen zur Anwendung.
Rechtsanspruch: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Reservierung eines Kennzeichens über das Internet kein Rechtsanspruch entsteht und Ersatzansprüche ausgeschlossen sind. Sollten Sie Ihr Kennzeichen vorab bei einem Schilderhersteller prägen lassen und die Zuteilung dieser Kennzeichenkombination seitens der Zulassungsbehörde nicht möglich sein, können auch für diese Kosten keine Ersatzansprüche gegen das Landratsamt Fürstenfeldbruck geltend gemacht werden.