Saisonkennzeichen
Auf Antrag kann einem Kraftfahrzeug anstelle eines regulären Kennzeichen auch ein Kennzeichen für einen nach vollen Monaten bemessenen Betriebszeitraumes zugeteilt werden, ein sogenanntes Saisonkennzeichen. Dabei ist ein Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf zusammenhängenden Monaten zu wählen.
Das Saisonkennzeichen erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst und die damit in Verbindung stehenden jährlich wiederkehrenden Kosten.
Das Fahrzeug darf nur während des auf den Kennzeichnschilder angegebenen Zeitraumes in Betrieb gesetzt werden.
Ein Verkauf des Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebszeitraumes anzuzeigen .
Werden Hauptuntersuchungen oder SP-Prüfungen außerhalb des Betriebszeitraumes fällig, so sind diese erst im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraumes fällig.
Außerhalb des Betriebszeitraumes müssen Sie Ihre Haftpflichtversicherung aufrechterhalten.
Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung für den elektronischen Abruf mit eingetragenem Saisonzeitraum und die notwendigen Unterlagen des damit verbunden Zulassungsvorganges .
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Bereich News - Neuigkeiten Ihrer Zulassungsbehörde unter Saisoninfos.