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Widmungen von Straßen

Alle öffentlichen Straßen sind per Widmung einer bestimmten Straßenklasse zugeordnet. Somit sind alle gewidmeten Straßen entweder Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen.

Die Rechtsverhältnisse an diesen gewidmeten Straßen wie z.B. Straßenbaulasten, Eigentumsverhältnisse, Winterdienst, Sondernutzungen, Hausnummernvergabe etc. sind in den Straßengesetzen wie dem Fernstraßengesetz oder dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz geregelt.

Widmungen und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit den Gemeindestraßen obliegen der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Das Landratsamt ist in diesen Fällen Rechtsaufsichtsbehörde über die Gemeinden.

Ansprechpartner/-in

Name Telefon Telefax E-Mail
Frau Vogl 08141/519-964 08141/519-963 jutta.vogl@lra-ffb.de

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