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Güterkraftverkehrsgenehmigung / EU-Lizenz

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich Anhänger, ist in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtig.

Der Werkverkehr unterliegt nicht der Erlaubnispflicht, ist jedoch meldepflichtig beim Bundesamt für Güterverkehr (Tel. 089 /12603-0).

Die Erlaubnis wird dem Unternehmer erstmals auf 5 Jahre befristet und bei der Wiedererteilung unbefristet erteilt.

Eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) berechtigt zu Transporten innerhalb der EU und ersetzt in Deutschland eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar und wird auf 5 Jahre befristet erteilt.

Voraussetzung für die Erteilung einer Güterkraftverkehrsgenehmigung oder EU-Lizenz ist, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist, der Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist.

Ordnungswidrigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist auch Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz wie z.B. Nichtmitführen von Genehmigungsurkunden oder dem Nachweis über die Güterschadenhaftpflichtversicherung, Transporte ohne Erlaubnis oder EU-Lizenz usw.

Diese Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,-- € geahndet werden.

Notwendige Unterlagen

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Ansprechpartner/-in

Name Telefon Telefax E-Mail
Frau Schmidt 08141/519-961 08141/519-963 gaby.schmidt@lra-ffb.de

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