Seit dem 19.03.2003 benötigen alle Unternehmen, die Fahrer mit der Staatsangehörigkeit eines nicht zur EU bzw. zum EWR gehörenden Drittstaates (z. B. Türkei) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, eine Fahrerbescheinigung.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.
Die Fahrerbescheinigung (Orginal) ist im Fahrzeug mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Geltungsdauer der Fahrerbescheinigung beträgt höchstens fünf Jahre. Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ist das Orginal und die beglaubigte Abschrift unverzüglich zurückzugeben!
Notwendige Unterlagen
Formulare
Ansprechpartner/-in
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| Frau Schmidt | 08141/519-961 | 08141/519-963 | gaby.schmidt@lra-ffb.de |