Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erfüllt als Untere Straßenverkehrsbehörde alle Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis ausgenommen der großen Kreisstädte Fürstenfeldbruck und Germering, die für ihr gesamtes Straßennetz selbst zuständig sind.
Die Landkreisgemeinden werden auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen als Örtliche Straßenverkehrsbehörde tätig.
Das Landratsamt steht für Fragen und Anregungen von verkehrsregelnden und -lenkenden Maßnahmen sowie für Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit zur Verfügung.
Ansprechpartner/-in
| Name | Telefon | Telefax | |
| Herr Stecher | 08141/519-226 | 08141/519-963 | karl.stecher@lra-ffb.de |
| Frau Nießner | 08141/519-971 | 08141/519-963 | claudia.niessner@lra-ffb.de |