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Amt für Jugend und Familie
Sozialpädagogische Aufgaben - Jugendschutz und Prävention
Leistungen / Was wir bieten…
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Unsere Aufgaben
- Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung von Jugendschutzgesetzen
- Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über Gesetze und Verordnungen des Jugendschutzes
- Interpretation und Auslegung von Jugendschutzgesetzen
- Beratung von Veranstaltern, Gemeinden und Städten sowie Stellungnahmen und Erlass von Auflagen im Rahmen von Veranstaltungsgestattungen
- Jugendschutzkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Vor-Ort-Begehungen in Bezug auf die Umsetzung der Jugendschutzmaßnahmen bzw. mögliche Gefährdungsbereiche (z. B. in Videotheken, Spielhallen, etc.)
- Beratung, Stellungnahmen und Erlass von Auflagen bei jugendgefährdenden Veranstaltungen, Betrieben oder Orten (§§ 7, 8 JuSchG)
- Bearbeitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz)
- Abgabe von pädagogischen Stellungnahmen bei genehmigungspflichtigen Beschäftigungen von Kindern bei Theatervorstellungen, Musik- und anderen Aufführungen, Werbeveranstaltungen, die Mitwirkungen von Kindern bei Hörfunk- und Fernsehsendungen (z. B. Talkshows)
Weitere Infos beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern.
Formblatt (hier als PDF zum Download)
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Themen
- Jugendschutz in Gaststätten, Verkaufsstätten, Spielhallen, bei Tanz- und Filmveranstaltungen und in der Öffentlichkeit
- Jugendgefährdende Veranstaltungen, Betriebe und Orte
- Alkoholische Getränke und Rauchen in der Öffentlichkeit
- Jugendschutz im Bereich der Medien
- Beschäftigungsverbote, Arbeits- und Ruhezeiten für Kinder und Jugendliche
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Rechtliche Grundlagen
Der ordnungsrechtliche Jugendschutz umfasst alle hoheitlichen und damit verbundenen aufklärenden Maßnahmen, um die Einhaltung der speziellen Jugendschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen. Er beruht auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
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Faltblatt "Jugendschutz - verboten oder erlaubt?"
Checkliste für Veranstalter (hier als PDF-Datei zum Download)
Homepage des Bayerischen Landesjugendamtes
Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (Bußgeldkatalog des StMAS vom 06.03.2007)
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