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Amt für Jugend und Familie

 

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Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes.

Außerdem bietet das Jugendamt einer unverheirateten Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfestestellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Wenn die Mutter dies will, übernimmt das Jugendamt in Absprache die Prozessführung in streitigen Fällen oder sucht eine gütliche Einigung.

Natürlich werden auch Väter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unterstützt, wenn das Kind bzw. die Kinder in ihrem Haushalt leben.

- Aufgabenbereiche -

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