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Amt für Jugend und Familie

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Zuschüsse für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(Kinderkrippe, Kindergarten, Hort)

Das Jugendamt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig und wird von uns aufgrund einer Einkommensberechnung nach den Sozialhilfebestimmungen ermittelt.

Anträge erhalten Sie, auch telefonisch, im Bürgerservice-Zentrum
(Tel. 08141/519-999).

Zuschüsse für Kinder in Tagespflege

Das Jugendamt fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten, der für einkommensschwache Familien auf Antrag gemindert oder erlassen werden kann.

Für die Beratung der Eltern und die Vermittlung von Tagespflegestellen steht auch der Sozialdienst Germering zur Verfügung.

 

Kontakt:

Sollten Sie Hilfe benötigen oder ein persönliches Gespräch wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Sie erreichen die Mitarbeiter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 - 12.00 Uhr unter den angegebenen Telefonnummern:

 

Zuschüsse für Kindertagesstätten und Tagespflege:

Name
Bereich

Zimmer

Telefon

Sabine Reimer

A - Be 454 08141/519-972
Recep Atalar Bi - Gra 452 08141/519-787
Irmgard Reindl Gre - Jak 452 08141/519-732
Barbara Maier Jal - Ma 454 08141/519-922
Udo Schestag Me - Schmi 414 08141/519-564
Margit Jakobi Schno - Z 414 08141/519-330


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