Inhaltsbereich
Förderungen nach dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG):
- Förderungen von Investitionen in den Bereichen
- vollstationärer
- teilstationärer und
- ambulanter Pflege
- Förderverhandlungen mit den Investoren
- Erstellen entspr. Förderbescheide, ggf. Rückforderungsbescheide u. Beschlussvorlagen
- Überwachung der Förderrichtlinien und des Zuwendungszweckes
- Überwachung und ggf. Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung für den Landkreis FFB
Erreichbarkeit der Förderung Altenpflege
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