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Inhaltsbereich

Gewerbewesen

Versteigerer

Erlaubnispflicht

Gemäß § 34 b der Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will. Geprüft wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers in persönlicher und finanzieller Hinsicht. Besonders sachkundige Versteigerer – nur natürliche Personen - sind auf Antrag und bei Bedarf an entsprechenden Versteigerungsleistungen allgemein öffentlich zu bestellen (§ 34 b Absatz 5 der Gewerbeordnung).

Antragsverfahren

Erforderliche Unterlagen

Juristische Personen:

Der Antrag ist über die Betriebsitzgemeinde beim

Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck

einzureichen.

Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:

Frau Bonnert
Tel: 08141/519-544
Fax: 08141/519-892

Eine öffentliche Bestellung kann nur erfolgen, wenn bereits eine Versteigerererlaubnis besteht. Zu Fragen der besonderen Sachkunde verweisen wir auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Gebühren

Die Erlaubnisgebühr beträgt € 300.

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