Erforderliche Unterlagen
Juristische Personen:
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Beantragung der Spielhallenerlaubnis über das Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung für die betreffenden Räumlichkeiten vergewissern.
Der Antrag wird über die Betriebssitzgemeinde oder direkt beim
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck
eingereicht.
Das gleiche Antragsverfahren gilt auch für die Erweiterung einer bereits vorhandenen Erlaubnis.
Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:
Frau Bonnert
Tel: 08141/519-544
Fax: 08141/519-892
Sollten Sie eine Erlaubnis für eine Spielhalle im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck oder Germering benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08141/ 281-3220
bzw.
Große Kreisstadt Germering
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
82110 Germering
Tel: 089 / 89419 – 320
Die Gebühr beträgt € 2000.