Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 2 GastG.
Eine Gaststätte im Sinne von § 1 GastG besteht, wenn Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, soweit der Betrieb jedem oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Seit 01.07.2005 sind nur noch Gaststättenbetriebe mit Alkoholausschank erlaubnispflichtig. Auch Beherbergungsbetriebe und die Bewirtung ausschließlich von Übernachtungsgästen sind konzessionsfrei.
Voraussetzung für eine Gaststättenerlaubnis ist die baurechtliche Genehmigung der Gaststättenräume.
Die Konzession wird – soweit nicht anders beantragt – in der Regel unbefristet erteilt.
Um bei einem Pächterwechsel den Betrieb möglichst reibungslos fortführen zu können, besteht die Möglichkeit in diesem Zusammenhang eine 'vorläufige Gaststättenerlaubnis' gem. § 11 GastG für die Dauer von maximal 3 Monaten zu erteilen. Sie wird mit dem Formular 'Antrag auf Gaststättenerlaubnis' mitbeantragt.
Erforderliche Unterlagen
Juristische Personen
Der Antrag ist über die Betriebsitzgemeinde beim
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck
einzureichen.
Das gleiche Antragsverfahren gilt auch für die Erweiterung einer bereits vorhandenen Erlaubnis.
Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:
Herr Robert Zimmermann
Tel: 08141/519-414
Fax: 08141/519-892
Frau Ines Büchner
Tel: 08141/519-792
Fax: 08141/519-892
Sollten sie eine Konzession für eine Gaststätte im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck oder Germering benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an
Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08141/ 281-3220
bzw.
Große Kreisstadt Germering
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
82110 Germering
Tel: 089 / 89419 - 320
Die Gebühren orientieren sich an räumlichen Gegebenheiten und an der Nutzungsart.
Sie werden je nach Einzelfall festgesetzt und sind daher an dieser Stelle nicht generell darstellbar.
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