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Inhaltsbereich

Gewerbewesen

Gaststätten

Erlaubnis

Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 2 GastG.

Eine Gaststätte im Sinne von § 1 GastG besteht, wenn Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, soweit der Betrieb jedem oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Seit 01.07.2005 sind nur noch Gaststättenbetriebe mit Alkoholausschank erlaubnispflichtig. Auch Beherbergungsbetriebe und die Bewirtung ausschließlich von Übernachtungsgästen sind konzessionsfrei.

Voraussetzung für eine Gaststättenerlaubnis ist die baurechtliche Genehmigung der Gaststättenräume.

Antragsverfahren

Die Konzession wird – soweit nicht anders beantragt – in der Regel unbefristet erteilt.

Um bei einem Pächterwechsel den Betrieb möglichst reibungslos fortführen zu können, besteht die Möglichkeit in diesem Zusammenhang eine 'vorläufige Gaststättenerlaubnis' gem. § 11 GastG für die Dauer von maximal 3 Monaten zu erteilen. Sie wird mit dem Formular 'Antrag auf Gaststättenerlaubnis' mitbeantragt.

Erforderliche Unterlagen

Juristische Personen

Der Antrag ist über die Betriebsitzgemeinde beim

Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt – Referat 51-2
Hans-Sachs-Straße 9
82256 Fürstenfeldbruck

einzureichen.

Das gleiche Antragsverfahren gilt auch für die Erweiterung einer bereits vorhandenen Erlaubnis.

Ansprechpartner für nähere Auskünfte oder Fragen:

Herr Robert Zimmermann
Tel: 08141/519-414
Fax: 08141/519-892
Frau Ines Büchner
Tel: 08141/519-792
Fax: 08141/519-892

Sollten sie eine Konzession für eine Gaststätte im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck oder Germering benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an

Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Gewerbeamt
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08141/ 281-3220

bzw.

Große Kreisstadt Germering
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
82110 Germering
Tel: 089 / 89419 - 320

Gebühren

Die Gebühren orientieren sich an räumlichen Gegebenheiten und an der Nutzungsart.

Sie werden je nach Einzelfall festgesetzt und sind daher an dieser Stelle nicht generell darstellbar.

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