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Inhaltsbereich
Gewerbewesen
- Anzeigepflichten
- Gewerbeanzeige; Gewerbearten; Gewerbebegriff
- Erlaubnispflichtige Gewerbe:
Folgende Erlaubnisse erteilt das Landratsamt in eigener Zuständigkeit. Sie finden hier einen Auszug an Informationen zu eventuellen Anträgen und Ihre jeweiligen Ansprechpartner/innen:
- Spielhallen
- Erlaubnispflicht; Antragsverfahren; Gebühren
- Pfandleiher
- Erlaubnispflicht; Antragsverfahren; Gebühren
- Bewachung
- Erlaubnispflicht; Antragsverfahren; Gebühren; Zuverlässigkeitsprüfung von Bewachungspersonal
- Versteigerer
- Erlaubnispflicht; Antragsverfahren; Gebühren
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Erlaubnispflicht; Antragsverfahren; Gebühren; Prüfbericht / Negativerklärung
- Gaststätten
- Erlaubnispflicht; Antragsverfahren; Gebühren
- Reisegewerbe
- Reisegewerbekartenpflicht; Antragsverfahren; Gebühren
- Marktgewerbe
- Handwerksrecht
- Allgemeines; Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks; Betrieb eines zulassungsfreien bzw. handwerksähnlichen Gewerbebetriebes
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