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Sozialer Wohnungsbau

Sozialwohnungen

Belegung mit Wohnberechtigungsschein

Die Mietinteressenten können im Landkreis Fürstenfeldbruck - außer in den Gemeinden Olching, Puchheim und der Stadt Germering - selbständig eine Sozialwohnung anmieten, sofern sie im Besitz eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins sind.

Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller die für den Bezug einer Sozialwohnung maßgebenden Einkommensgrenze einhält. Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden.

Vormerkung für eine Sozialwohnung

Bei den Gemeinden Olching, Puchheim und der Stadt Germering, die zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf zählen, bedarf es einer Vormerkung für eine Sozialwohnung.

Bei diesen 3 Kommunen muss die Vergabe der Sozialwohnung nach der sozialen Dringlichkeit aller vorgemerkten Haushalte zwingend über das jeweils zuständige Wohnungsamt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck oder der Stadt Germering erfolgen.

Die Voraussetzungen für eine Vormerkung sind die selben wie für die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins.

Nähere Ausführungen können Sie aus unserem Merkblatt zum Antrag auf Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins und/oder Vormerkung auf eine Sozialwohnung (PDF-Datei) entnehmen.

Antragstellung

Wohnberechtigungsschein

Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist bei dem Wohnungsamt zu stellen, in dessen Bereich der Wohnungssuchende seinen Hauptwohnsitz hat. Im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es 3 Wohnungsämter.

In den Wohnungsämtern der Großen Kreisstädte Fürstenfeldbruck und Germering können die Bürger dieser beiden Städte den Wohnberechtigungsschein direkt bei ihrer Stadtverwaltung beantragen.

Für alle anderen Landkreisbürger ist das Wohnungsamt im Landratsamt Fürstenfeldbruck die örtlich zuständige Anlaufstelle.

Vormerkung

Der Antrag auf Vormerkung für den Bezug einer Sozialwohnung in der Stadt Germering ist beim Wohnungsamt der Stadt Germering einzureichen.

Eine Vormerkung für die Gemeinden Olching und Puchheim ist beim Wohnungsamt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zu beantragen.

Wohnungsämter:

Landratsamt Fürstenfeldbruck
Referat Sozialer Wohnungsbau
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Frau Hanisch
Tel. 08141/519453
E-Mail gabriele.hanisch@lra-ffb.de
Frau Rudolf
Tel. 08141/519959
E-Mail jutta.rudolf@lra-ffb.de
Sprechzeiten: Mo bis Fr 8 - 12 Uhr
Zimmer: A 219

Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.. 31
82256 Fürstenfeldbruck
Herr Lotterschmid
Tel. 08141/281-4220
Sprechzeiten: Mo bis Fr 8 - 12 Uhr
E-Mail Michael.Lotterschmid@fuerstenfeldbruck.de
www.fuerstenfeldbruck.de

Stadt Germering
Rathausplatz 1
82110 Germering
Herr Martin Sedlmeier
Tel. 089/89419-419
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8 – 12 Uhr
Mo 14 – 18 Uhr
E-Mail martin.sedlmeier@germering.bayern.de
www.germering.de

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