Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind selbständige und unabhängige Kollegialorgane, die für einen bestimmten räumlichen Bereich gebildet werden. Sie bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern, die in Wertermittlungsfragen sachkundig und erfahren sein müssen.
Unabhängige Gutachterausschüsse gibt es bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Gutachterausschuss sind in den §§ 192 ff Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck besteht derzeit aus 13 Mitgliedern (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Bedienstete der Bau- und Finanzbehörde). Die Mitglieder werden jeweils auf 4 Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Notare und Gerichte sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Alle Urkunden werden statistisch erfasst und gehen - soweit geeignet - in die Kaufpreissammlung ein. Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen vollständigen Marktüberblick.
Die Kaufpreissammlung ist u. a. die unverzichtbare Grundlage für Wertgutachten und für die Bodenrichtwerte.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung, einer Geschäftsstelle.
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