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Der Landkreis Fürstenfeldbruck stellt sich vor

Sozialleistungen

Der Landkreis hilft Menschen, die nicht in der Lage sind, aus eigenen Kräften und Mitteln ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen, oder die sonstige Hilfen benötigen.

Zahlreiche Berechtigte erhielten z.B. im Jahr 2004 Hilfen zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen (Pflegeleistungen, Eingliederungs- und Krankenhilfen sowie sonstige Hilfen) in Höhe von rd. 17.930.000 Euro. Von diesen Aufwendungen gingen 8.436.000 Euro zu Lasten des Landkreises. Der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Träger der Sozialhilfe wurde mit 9.494.000 Euro belastet.

Durch Miet- und Lastenzuschüsse in Höhe von 5.227.000 Euro wurden Beihilfen für familiengerechtes Wohnen gewährt. Junge Mitbürger, die ihren Wehr- und Zivildienst ableisten, erhielten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Höhe von 154.000 Euro. Für Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz und der Kriegsopferfürsorge wurden 143.000 Euro aufgewendet.

weitere Informationen:

Neben diesen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt der Landkreis bzw. das Landratsamt Fürstenfeldbruck zusammen mit der Agentur für Arbeit (Dienststelle Fürstenfeldbruck, Oskar-von-Miller-Straße 4, 82256 Fürstenfeldbruck, Tel. 08141-61000) in der “Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende Fürstenfeldbruck”, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Landrat Thomas Karmasin und der Leiter der Arbeitsagentur FFB, Robert Burkard
Landrat Thomas Karmasin und der Leiter
der Arbeitsagentur FFB, Robert Burkard

Investitionsmaßnahmen im Altenpflegeheimbereich

Der Landkreis hat in den letzten fünf Jahren für zehn Investitionsmaßnahmen im Altenpflegeheimbereich rund 9.600.000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt bzw. die Förderung zugesagt. Nach dem Pflegebedarfsplan 2002 sollen Ende 2005 1397 Pflegeplätze im Bereich der Langzeitpflegeplätze vorhanden sein. Dieser Bedarf ist Ende 2005 gedeckt.

weitere Informationen:

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