Geschichte
Vom Landgericht zum Landkreis

Ohne die Tradition der Gerichts- und Verwaltungsrechte des Klosters Fürstenfeld wäre wohl im 19. Jahrhundert die ab 1938 als Landkreis Fürstenfeldbruck bezeichnete Gebietskörperschaft nicht errichtet worden.
Zur Zeit des Königreichs Bayern, unter Staatsminister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas erfolgte die Einteilung Bayerns nach französischem Vorbild in Departements. Dabei gelangte das Gebiet des heutigen Landkreises Fürstenfeldbruck zum Isarkreis, dem späteren Bezirk Oberbayern. Für das zum Teil identische Gebiet des ehemaligen Klosters Fürstenfeld und einiger Gemeinden wurde 1821 das Rentamt Fürstenfeldbruck (Vorläufer des heutigen Finanzamtes) errichtet.

Unter König Max dem I. Joseph wird mit königlichem Edikt am 29. Oktober 1823 aus Teilen der Landgerichte Dachau und Landsberg das neue Landgericht Fürstenfeldbruck gebildet und später um einige Gemeinden aus den Landgerichten Starnberg und Weilheim erweitert. 1861 erfolgte die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Neben den Landrichter trat nun der Bezirksamtmann, der spätere Landrat.
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