Die beiden Hauptorgane des Landkreises sind der von den Landkreisbürgern gewählte Kreistag und der ebenfalls unmittelbar gewählte Landrat. Diese beiden Organe stehen bei der Verwaltung des Landkreises gleichrangig nebeneinander; sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzen, die sich nicht überschneiden.
Weitere Organe des Landkreises sind