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Wohngeld - Probeberechnung
Anmerkung: Die Wohngeld-Probeberechnung dient der annähernden Berechnung eines eventuellen Wohngeldanspruchs. Auf das so errechnete Wohngeld besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Ein tatsächlicher Anspruch kann nur über eine Antragstellung, über die zuständige Wohnsitzgemeinde, bei der zuständigen Wohngeldbehörde ermittelt werden.( zurück )