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Hinweise zu Verfahren nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG

Durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (hier im Weiteren EU-DLR genannt) ist beabsichtigt, Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen.

Zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sieht die EU-DLR insbesondere vor, dass Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit über einen Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständige Behörde auch aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können.

Einheitlicher Ansprechpartner

In Bayern nehmen die berufsständischen Kammern, deren Berufe in den Anwendungsbereich der EU-DLR fallen, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr. Sie unterstützen Dienstleister bei der Abwicklung der erforderlichen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.

Nähere Informationen erhalten Sie im Dienstleistungsportal Bayern

Zuständige Behörde

Die fachlichen Entscheidungen in diesen Verwaltungsverfahren selbst verbleiben bei der jeweils zuständigen Stelle. Soweit diese Zuständigkeit beim Landratsamt Fürstenfeldbruck liegt, ist eine koordinierende Stelle eingerichtet, die sowohl unmittelbare Kontakte mit den Dienstleistern zulässt als auch der Kommunikation mit den Einheitlichen Ansprechpartnern dient.

Elektronische Abwicklung

Die EU-DLR sieht vor, dass die gesamte Kommunikation elektronisch erfolgen kann.
Derzeit allerdings kann noch keine elektronische Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen im Hinblick auf Datenschutz und Vertraulichkeit in vollem Umfang genügt.

Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesicherte elektronische Kommunikation in rechtsverbindlicher Form bis auf Weiteres vom Landratsamt Fürstenfeldbruck nicht angeboten werden kann. Dafür erforderliche technische Standards sind durch die noch ausstehende Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie noch nicht festgesetzt.

Erreichbarkeit der koordinierenden Stelle

Kontaktadressen zur koordinierenden Stelle finden Sie hier.

Anmerkung

Diese Verfahren sind ausschließlich für Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EWR-Ausland eröffnet.
Inländische Antragsteller wenden sich bitte weiterhin direkt an die jeweils zuständigen Verwaltungseinheiten im Landratsamt oder einer anderen Behörde.

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