Tag der Besichtigung und Probenahme: 12.07.2010
Weitere Informationen zu den Badeseen finden Sie auch hier!
Das Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck, welches während der Badesaison (ca. 15.05. bis 15.09.) die Badeseen alle 4 Wochen besichtigt und beprobt, gibt nachfolgend die Ergebnisse der letzten Untersuchungen folgender Badeseen im Landkreis Fürstenfeldbruck bekannt:
Abnahmestellen |
Temperatur |
Bewertung |
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24° C |
1 |
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25° C |
1 |
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26° C |
1 |
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27° C |
1 |
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27° C |
2 |
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25° C |
2 |
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27° C |
1 |
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25° C |
1 |
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25° C |
1 |
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24° C |
1 |
Bewertung: 1 - Ausgezeichnet (Leitwerte eingehalten); 2 - Gut (Grenzwerte eingehalten)
Kommentar:
Bei dem Emmeringer und Eichenauer See ist die Leitwertüberschreitung bei Escherichia coli sehr wahrscheinlich auf den Eintrag tierischer Verunreinigungen und/oder auf eine starke Wasserbelastung durch eine große Zahl Badender zurückzuführen.
Die am Olchinger See auf der Oberfläche treibenden unschönen Schlammfladen sind gesundheitlich unbedenklich. Sie können allerdings als Nährstoffe für Blaualgen dienen und mittelfristig am Boden des Sees den Wasseraustausch stören.
Hunde sind während der Badesaison grundsätzlich an Badeseen verboten.
Mit dem Erlass der Bayerischen Badegewässerverordnung vom 15.2.2008 veränderte sich für den Germeringer und Olchinger See die Rechtsgrundlage der Probenahme und Bewertung der Badewasserqualität. Die Probenahme findet für diese Seen in der Badesaison nur noch alle 4 Wochen statt, die zu überwachenden Parameter werden leicht verändert. Bei auffälligen Befunden wird selbstverständlich bereits frühzeitig nachkontrolliert. Das Landratsamt wird wie bisher nach Eingang der Untersuchungsergebnisse eine Bewertung veröffentlichen. Die bisherige Bewertung mit Noten von 1 bis 6 muss einer Bewertung in 3 Stufen weichen: Bewertungsziffer 1 bei Einhaltung von bakteriologischen Grenz- und Leitwerten, Bewertungsziffer 2 bei Überschreitung der Leitwerte aber Einhaltung der Grenzwerte, Bewertungsziffer 3 bei Überschreitung von Grenzwerten. Auch Seen, die derzeit nicht der Badegewässerverordnung unterliegen, werden von uns nach de n gleichen Kriterien auf der Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes untersucht und bewertet. Lediglich die summarische 4-Jahres- und die wasserwirtschaftliche Bewertung nach der Badegewässerverordnung erfolgen für diese Seen nicht.
Nicht mehr beprobt werden die Amper, bei der seit vielen Jahren vom Baden abgeraten wird, und der Allinger See, der nur wenig frequentiert wird.
Falls das Wetter schlechter wird stehen im Landkreis auch zahlreiche Frei- und Hallenbäder für Badende zur Verfügung. Hier auf der Homepage sind diese Bäder mit Links zu Öffnungszeiten oder Preisen aufgeführt.